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OGS ist mehr wert | Detail

3. Gesetzliche Regelung einer Kooperation von Jugendhilfe und Schule!

Die Schule von morgen kann nur im engen Zusammenwirken von Jugendhilfe und Schule gelingen. Die viel beschworene „Kooperation auf Augenhöhe“ ist rechtlich zu verankern. Dies beinhaltet u.a. ein Mitbestimmungsrecht des Offenen Ganztags in Schulkonferenzen.

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