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1. Festlegung und Finanzierung fachlicher Mindeststandards für Personal, Sachmittel und Räume!
Offene Ganztagsschulen brauchen auskömmliche Rahmenbedingungen. Dies bedeutet unter anderem: Verdopplung der bisherigen Landeszuwendung pro Kind und Jahr, mindestens 10 % für Overheadkosten, auskömmliche Sachmittel und 5 Quadratmeter pro Kind in Schulgebäuden inklusive Ganztagsfläche! Denn guter OGS ist mehr wert!
2. Gesetzliche Verankerung des Offenen Ganztags in der Jugendhilfe!
Der bisherige OGS-Erlass in NRW ist spätestens mit der Einführung des Rechtsanspruchs 2026 durch ein in der Jugendhilfe verankertes Ausführungsgesetz zu ersetzen! Standards des Kinderschutzes sind in Offenen Ganztagsschulen konsequent umzusetzen.